"Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen bedauern außerordentlich den angekündigten Abzug von fünf Dauerleihgaben des Künstlers Georg Baselitz. Die Zurücknahme dieser bedeutenden Gemälde ist für die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen umso bedauerlicher, als sie sich für die Präsentation dieser Werke in der Öffentlichkeit mit großem Nachdruck engagiert haben. Die Bilder ergänzen die bestehende Sammlung in der Pinakothek der Moderne auf hervorragende Weise. Die über Jahrzehnte aufgebaute vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Künstler soll fortbestehen." (Presse)
Auch andere deutsche Museen in Chemnitz und Dresden scheinen von Baselitz´Bilderrückzug betroffen. Hintergrund ist das geplante Kulturgutschutzgesetz, durch das die Bundesregierung den Schutz von Kulturgut neu regeln und dem EU-Recht anpassen will. Auf der Seite der Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters heißt es dazu: "... Für Kunstwerke, die älter als 50 Jahre und mehr als 150.000 Euro wert sind, wird beim Export in andere EU-Mitgliedstaaten zukünftig eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich werden, so wie das bisher schon für einen Export in Länder außerhalb der EU notwendig war..." (monika-gruetters.de)
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